Wie kann ich eine Steuernachzahlung vermeiden?

 in Praxismanagement, Steuern

Sie haben als Praxisinhaber vom Finanzamt eine Aufforderung zur Steuernachzahlung zur Einkommensteuer bekommen. Dieses kann, wenn es Sie unvorhergesehen trifft, große Probleme bereiten. Mit der richtigen Vorbereitung kann man eine Steuernachzahlung leicht vermeiden.

Warum muss ich Steuern nachzahlen?

Grundsätzlich gilt: Eine Steuernachzahlung entsteht immer dann, wenn im vergangenen Abrechnungszeitraum zu wenig Steuern an das Finanzamt abgeführt wurden.

Die Einkommensteuer wird im laufenden Kalenderjahr immer als Vorrauszahlung in Form von Abschlagszahlungen an das Finanzamt abgeführt. Bei Angestellten führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer für alle Mitarbeiter direkt ab. Der Mitarbeiter bekommt das Geld erst gar nicht auf sein Konto.

Als Praxisinhaber gehört man zu der Gruppe der Selbstständigen oder Freiberufler. Für diese Gruppe legt das Finanzamt die Höhe der Vorrauszahlungen anhand des Einkommensteuerbescheids des Vorjahres fest. Hier liegt auch bereits das Hauptproblem. Je nachdem, wann Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben und wie lange das Finanzamt benötigt, um die Erklärung zu bearbeiten, können bis zur Festlegung des fälligen Betrags auch gut 12 Monate vergehen.

Ein Beispiel:

Wie konnte es zur Steuernachzahlung kommen?

Sie beginnen im Februar 2020 alle Informationen und Belege zum Jahr 2019 zusammenzustellen. Da Sie noch einige Belegkopien anfordern müssen und Sie dieses Thema etwas vor sich herschieben, dauert es bis Ende März, bis Sie die Unterlagen zum Steuerberater geben können.

Da zum Jahresbeginn immer viel zu tun ist, ist die Buchhaltung 2019 erst im Juni 2020 fertiggestellt.
Nun noch das Abschlussgespräch mit dem Steuerberater und die Klärung der offenen Fragen.

Die offizielle Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2019 endet am 31.07.2020. Wenn Sie sich jedoch durch einen Steuerberater vertreten lassen, verlängert sich die Frist bis zum Ende Februar 2021. Sie haben also noch Zeit und häufig wird die Erklärung erst im September abgegeben.

Das Finanzamt benötigt nun ebenfalls Zeit zur Bearbeitung der Erklärung. Gehen wir in unserem Beispiel davon aus, dass der Einkommensteuerbescheid für 2019 zu Beginn 2021 vorliegt.

Weiterhin nehmen wir in unserem Beispiel an, dass die Praxis im Jahr 2019 deutlich höhere Gewinne erzielt hat als im Jahr 2018.  Da die Einkommensteuervorrauszahlungen in 2019 anhand der Gewinne aus 2018 veranschlagt wurden, wurden im gesamten Jahr 2019 zu geringe Steuern an das Finanzamt gezahlt. Dieses führt jetzt im Januar 2021 zu einer riesigen Nachzahlung.

Erstens sind die fehlenden Steuern aus 2019 zu zahlen. Nehmen wir in unserem Beispiel einen Betrag von 10.000 € an. Weiterhin werden die Abschlagszahlungen für 2020 neu berechnet. Das Finanzamt unterstellt für 2020 den gleichen Gewinn wie 2019. Hier entsteht somit nochmals eine Nachzahlung in Höhe von 10.000 € für das Jahr 2020. Zusätzlich werden die Vorrauszahlungen für das Jahr 2021 aufgrund dieser höheren Gewinne festgelegt.

Wenn Sie als Praxisinhaber auf diese Zahlungen nicht vorbereitet sind, kann Sie diese Forderung des Finanzamtes in ernsthafte finanzielle Probleme bringen.

Die Lösung:

Wie hätte ich die Steuernachzahlung verhindern können?

Seien Sie auf eine Steuernachzahlung vorbereitet.

Wenn Sie auf die Höhe der zu Ihren Einnahmen passenden Steuern vorbereitet sind, brauchen Sie nie wieder Angst vor einer Steuernachzahlung zu haben. Wichtig ist es, hierzu seine Umsätze und Kosten zu kennen und das Geld für das Finanzamt rechtzeitig beiseite zu legen.

Es bietet sich an, in seinem Kontenmodell ein separates Konto für diese Rücklagen einzurichten. Für die Berechnung des Rücklagebetrages gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Die einfachste Variante ist es, einen prozentualen Anteil seiner Einnahmen auf das separate Konto zu überweisen. Die Höhe des Anteils kann man aus der Jahresplanung und den Steuertabellen einfach ermitteln. Die Höhe der Einnahmen ist zwar in der BWA des Steuerberaters enthalten, aber meist wird die BWA nur einmal im Quartal oder einmal im Jahr erstellt, so dass ich diese Zahlen nicht verwenden kann. Ein einfacher Blick auf den Kontoauszug am Monatsende, ein Bleistift und ein Taschenrechner reichen aber aus.

Wenn ich ohnehin ein detailliertes Kennzahlensystem mit monatlicher Auswertung für die Praxis habe, kann ich den passenden Rücklagebetrag auch über Excel sehr genau berechnen.

Mit dieser Lösung lässt sich die Steuernachzahlung zur Einkommensteuer zwar nicht vermeiden, aber Sie sind vorbereitet und wissen was kommt.

 

Stefan Lepper

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